Führerscheinklassen in der Übersicht
Welche Führerscheinklassen benötigt ihr für welches Fahrzeug?
| Mindestalter | Beschreibung | |
| Prüfbescheinigung | 15 | Dies ist eigentlich kein echter Führerschein. Man darf max. 25 km/h schnell fahren und der Roller darf nicht mehr wie 50ccm Hubraum haben. |
| M | 16 | Mit diesem Führerschein darf man ein 2 Rad mit 50ccm Hubraum fahren. Nach der aktuellen Regelung darf dieses nicht schneller wie 45 km/h fahren. Findet man noch einen alten gebrauchten der 50 fährt darf man auch diesen Fahren. In der Ehemaligen DDR gab es Zugelassene 50er die mit 60 km/h eingetragen wurden. Wer der glückliche Besitzer eines solchen Gefährtes ist darf auch dieses 2 Rad fahren. Also in Ausnahmefällen bis 60 km/h ist der M Lappen gültig. Übrigens es dürfen nur einspurige Fahrzeuge geführt werden! Ein ATV / Quad ist mehrspurig und man braucht deshalb den Autoführerschein dafür! |
| A1 | 16 |
Mit diesem Führerschein darf man 2 Räder fahren bis max. 125ccm Hubraum. Außerdem darf das Leichtkraftrad dann nicht mehr wie 11 KW bzw. 15 PS haben. Für Kinder oder Jugendliche bis 18 gilt zur Zeit auch noch die Sonderregelung das man nur 80 km/h fahren darf. Allerdings ist dies ein Alleingang von Deutschland und wird wahrscheinlich auch Abgeschafft, so das man später als 16 Jähriger mit A1 15 PS ausfahren darf. Übrigens läuft bei diesem Führerschein schon die Probezeit und man braucht für den A Führerschein weniger Fahrstunden.
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| A beschränkt | 18 | Mit dieser Führerscheinklasse darf man Motorräder mit 25KW bzw. 34PS fahren. Allerdings muss das Fahrzeug eine Leermasse von 6.25 kg pro KW haben. Nach 2 Jahren erweitert sich dieser Führerschein zu einem offenen A Führerschein. A1 Besitzer brauchen nur die hälfte der Vorgeschriebenen Sonderfahrten! |
| A offen | 25 bzw. man macht mit 18 A beschränkt und darf mit 20 offen fahren. |
Die Lizenz zum Totfahren. Man darf alles fahren was 2 Räder hat!
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| S | 16 | Neue Führerscheinklasse für 50 ccm Quad / ATV´s. Auf drängen der EU Kommission wahrscheinlich ab 2005. |
big thx an Scooterfreakz.de
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oder Jugendliche bis 18 gilt zur Zeit auch noch die Sonderregelung das man nur 80 km/h fahren darf. Allerdings ist dies ein Alleingang von Deutschland und wird wahrscheinlich auch Abgeschafft, so das man später als 16 Jähriger mit A1 15 PS ausfahren darf. Übrigens läuft bei diesem Führerschein schon die Probezeit und man braucht für den A Führerschein weniger Fahrstunden.




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